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Der Cavalo Lusitano e.V. Germany, Zuchtverband des rein gezogenen portugiesischen Pferdes, und die Zuchtleiterin Frau Hedy Oltmanns informieren Sie über folgende Änderungen in der Zuchtbuchführung: Beiträge herunterladen DNA-Abgleich von Deckhengsten
Der Lusitanozucht-Dachverband, die A.P.S.L. in Portugal, fordert hiermit alle Hengsthalter auf, die im Besitz eines Hengstes sind, welcher vor dem Jahr 1992 in Portugal, Frankreich etc. geboren wurde, oder vor dem Jahr 1994 in Deutschland geboren wurde und sich über das Jahr 2009 hinaus vererben soll, erneut eine DNA-Untersuchung zu erstellen. Ebenfalls muß ein Outline-Diagramm durch einen Tierarzt erstellt werden. Erfolgt dieses nicht, wird die Nachzucht dieser Hengste nicht mehr in das Stutbuch aufgenommen, sprich die Nachzucht erhält keine A.P.S.L.-Zuchtpapiere! Der von Portugal geforderte DNA-Abgleich ist noch in diesem Jahr umzusetzen! Ein Abgleich nach 2009 ist nicht mehr möglich! Der DNA-Abgleich dieser Hengste muss über den deutschen Zuchtverband CAVALO LUSITANO e.V., Zuchtleitung Frau Hedy Oltmanns, abgewickelt werden. Zum Ablauf und der entsprechenden Vorgehensweise setzen Sie sich bitte mit Frau Hedy Oltmanns, Telefon: 0171-7769381, in Verbindung. Neue Regelung zur ZuchtpapierbeantragungAufgrund einer neuen EU-Verordnung, werden Zuchtpapiere für die Nachzucht nur noch im Geburtsjahr ausgestellt. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr bearbeitet und eine Eintragung in das jeweilige Stutbuch, erfolgt nicht mehr! Wir bitten Sie um fristgerechte Einreichung der Anträge, denn sollte eine Beantragung nicht im Geburtsjahr erfolgen, werden Ihre reingezogenen Lusitanos kein A.P.S.L.-Papier erhalten. Abgabefrist ist der 1. Dezember 2010!
Reingezogene Lusitano-Nachzucht in 2009 – wobei ein oder eventuell zwei Elterntiere noch nicht gekört sind Der CAVALO LUSITANO e. V. und die A.P.S.L. fordern Sie hiermit auf, sich umgehend bei der Zuchtleitung Frau Hedy Oltmanns, Telefon: 0171-7769381, zu melden, falls Sie in vorherigen Jahren und im Jahr 2009 eine reingezogene Lusitanonachzucht erhalten haben, bzw. noch erwarten, wo ein Elternteil oder gar beide Elternteile noch nicht gekört sind (sprich noch nicht in das Livro de Adultos eingetragen sind), sich jedoch bereits vererbt haben.
Neue Kennzeichnungspflicht durch EU-Verordnung Alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Equiden müssen lt. EU-Verordnung künftig mit einem Transponder, dem sogenannten Chip, gekennzeichnet werden. Die Regelung beruht auf einer im Juni 2008 verabschiedete EU-Verordnung, mit dem Ziel, den Schutz vor Tierseuchen und die Rückverfolgbarkeit der Tiere zu verbessern. Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft alle Pferde, die ab dem 1. Juli 2009 geboren wurden oder bis zu diesem Datum noch nicht gekennzeichnet worden sind. Ihnen wird ein Transponder, ein sogenannter Chip, an der linken Halsseite in der Mitte zwischen Genick und Widerrist implantiert. Die Identifizierung hat bis zum 31. Dezember des Geburtsjahres zu erfolgen. Das „Chippen“ wird von Tierärzten durchgeführt. Die bisherige Kennzeichnung durch Heißbrand, Abzeichendiagramm und Registrierung reicht fuer alle Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden, nicht mehr aus.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass weiterhin die bereits bekannten Züchterbrände als ergänzende Kennzeichnung beibehalten werden, denn es handelt sich hier um wichtige Markenzeichen mit großem Wiedererkennungsfaktor und somit ein unverkennbares Zeichen seiner Qualität.
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